Die Stadt Erbach verfügt über ein vielfältiges
Angebot rund um die Betreuung der Kleinsten in unseren Kindertagesstätten.
Die Anmeldung für einen Krippen- oder
Kindergartenplatz erfolgt über das Online-Portal
"Little Bird". Um zunächst eine Übersicht über alle 13
Einrichtungen und das jeweiligs vor Ort dargebotene Betreuungsangebot zu erhalten, sollten Sie in der Suchmaske den Filter zunächst auf
„Alle Angebote in einer Kommune“ (Auswahlfeld ganz rechts) setzen. Wie Sie
weiter vorgehen, entnehmen Sie bitte der zugehörigen Kurzanleitung.
Dem Verwaltungsausschuss wird von der Verwaltung einmal jährlich ein Bericht über die Situation in der örtlichen Kinderbetreuung vorgelegt.
Die Gemeinden und Städte sind gemäß § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) verpflichtet, eine Bedarfsplanung zu erstellen um somit auf die im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) formulierten Ziele der Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes hinzuwirken.
Die jährliche Bedarfsplanung ist das zentrale Steuerungsinstrument der Kommunen für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze und für die finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen. Damit ist jedoch auch eine erhebliche Verantwortung der Städte und Gemeinden verbunden.
Die Bedarfsplanung ist letztlich die Grundlage dafür, welche Träger in einer Gemeinde Kindertageseinrichtungen betreiben können, denn nur Einrichtungen bzw. Betriebsformen, die in der Planung enthalten sind, haben einen Anspruch auf finanzielle Förderung.
Kinder- und Familienbericht 2024