Anmeldung

Anmeldung für einen Betreuungsplatz in unseren Kindergärten

Die Stadt Erbach verfügt über ein vielfältiges Angebot rund um die Betreuung der Kleinsten in unseren Kindertagesstätten. 

Die Anmeldung für einen Krippen- oder Kindergartenplatz erfolgt über das Online-Portal "Little Bird". Um zunächst eine Übersicht über alle 13 Einrichtungen und das jeweiligs vor Ort dargebotene Betreuungsangebot zu erhalten, sollten Sie in der Suchmaske den Filter zunächst auf „Alle Angebote in einer Kommune“ (Auswahlfeld ganz rechts) setzen. Wie Sie weiter vorgehen, entnehmen Sie bitte der zugehörigen Kurzanleitung.



Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, steht Ihnen die Elternhilfe in Deutscher oder Englischer Sprache zur Verfügung.

Bitte beachten Sie:

Gegebenenfalls können zur Aufnahme Ihres Kindes die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig sein. Dies betrifft v.a. den Arbeitsnachweis bei geplanter Inanspruchnahme eines Ganztagesbetreuungsplatzes oder bei absehbarem Zuzug der Nachweis über einen abgeschlossenen Kauf- oder Mietvertrag. Bitte lassen Sie diese Dokumente unaufgefordert im Zuge Ihrer Anmeldung an folgende Adresse zukommen:

Stadt Erbach
Bildung & Soziales
z.Hd. Frau Zettel
Erlenbachstraße 50
89155 Erbach

Alternativ übersenden Sie entsprechende Unterlagen bitte per Mail an nachfolgende Adresse: stephanie.zettel@erbach-donau.de

Um den Rechtsanspruch in der Kindertagesbetreuung gewährleisten zu können, werden in Gruppen mit Altersmischung derzeit vorrangig Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt aufgenommen. Dies ist auf den Beschluss des Verwaltungsauschusses vom 19. Juni 2023 zurückzuführen.

Hier können Sie alle relevanten Unterlagen rund um die Kindertagesbetreuung in Erbach einsehen:

Ordnung der Tageseinrichtung für Kinder
Entgeltordnung
Einheitliche Platzvergabekriterien für alle städtisch geförderten Kindertagesbetreuungsangebote

Kinder- und Familienbericht

Dem Verwaltungsausschuss wird von der Verwaltung einmal jährlich ein Bericht über die Situation in der örtlichen Kinderbetreuung vorgelegt.

Die Gemeinden und Städte sind gemäß § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) verpflichtet, eine Bedarfsplanung zu erstellen um somit auf die im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) formulierten Ziele der Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes hinzuwirken.

Die jährliche Bedarfsplanung ist das zentrale Steuerungsinstrument der Kommunen für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze und für die finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen. Damit ist jedoch auch eine erhebliche Verantwortung der Städte und Gemeinden verbunden.

Die Bedarfsplanung ist letztlich die Grundlage dafür, welche Träger in einer Gemeinde Kindertageseinrichtungen betreiben können, denn nur Einrichtungen bzw. Betriebsformen, die in der Planung enthalten sind, haben einen Anspruch auf finanzielle Förderung.

Kinder- und Familienbericht 2024

Information

Kontakt

Anmeldung Ihres Kindes/Ihrer Kinder

Stephanie Zettel
Telefon 07305 . 96 76 – 74
stephanie.zettel@erbach-donau.de

Mehr Zeit für Kinder

Mehr Zeit für Kinder e.V. will zu kinderfreundlichem Verhalten im Alltag anregen und dieses fördern.

Zur Homepage „Mehr Zeit für Kinder“