
Wasserzins und
Abwassergebühren – 1. Vorauszahlung 2023
Zum 31.03.2023 wird die erste Vorauszahlung für den Wasserzins und die
Abwassergebühr zur Zahlung fällig. Die Höhe der Vorauszahlung ergibt sich aus
dem Bescheid über die Abrechnung 2022, bzw. bei geänderten Vorauszahlungen aus
der Mitteilung über die Anpassung der Vorauszahlung.
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Nach
Abschluss der notwendigen Vorbereitungen kann nun auch die Sanierung der
Erlenbachstraße starten.
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