Aufgrund der starken Schneefälle in der letzen Woche ist die Gefahr durch Schneebruch und umstürzende Bäume im und am Wald derzeit sehr groß. Die untere Forstbehörde des Alb-Donau-Kreises empfiehlt daher dringend, den Wald mindestens in dieser Woche (KW 49) zu meiden und auch keine Fahrzeuge an Waldrändern abzustellen. Wege können auch noch längere Zeit nicht passierbar sein. Diese werden erst nach und nach wieder von querliegenden Bäumen befreit.
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Wasserzins und
Abwassergebühren – 4. Vorauszahlung 2023.
Zum 31.12.2023 wird die vierte Vorauszahlung für den Wasserzins und die
Abwassergebühr zur Zahlung fällig. Die Höhe der Vorauszahlung ergibt sich aus
dem Bescheid über die Abrechnung 2022, bzw. bei geänderten Vorauszahlungen aus
der Mitteilung über die Anpassung der Vorauszahlung.
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