Hinweis:
Informationen zur Grundsteuerreform
Im
Jahr 2020 hat der Landtag ein eigenes Grundsteuergesetz für
Baden-Württemberg erlassen. Dieses Gesetz bildet nun die Grundlage für
die Reform der Grundsteuer. Für die Ermittlung und Berechnung auf der
Grundlage der Grundsteuerreform, benötigt jeder Steuerpflichtige für die
Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte 2025 die Bodenrichtwerte zum
Stichtag 01.01.2022.
Die Bodenrichtwerte werden vom
gemeinsamen Gutachterausschuss, für den gesamten Alb-Donau-Kreis für das
Jahr 2022 aktuell bearbeitet und ermittelt. Sie können voraussichtlich ab
Juli 2022 kostenlos über www.gutachterausschuesse-bw.de eingesehen werden. Wir bitten Sie deshalb, ab Juli 2022 die genannte Seite aufzusuchen um Ihren Bodenrichtwert zu erfahren.
Für
Ihre Steuererklärung bezüglich der Grundsteuerreform 2025 benötigen Sie
den Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022, der Wert zum Stichtag
31.12.2020 ist nicht relevant.
Die Bodenrichtwerte zum 31.12.2020 können nachfolgend noch bei der Stadt Erbach eingesehen werden:.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens in Euro pro
Quadratmeter für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen
gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen (Bodenrichtwertzone).
Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre neu beschlossen.
In seiner Sitzung vom 18.01.2020 hat der Gutachterausschuss Erbach unter anderem die Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Grundstücke (Ackerland und Grünland) sowie für baureifes und bebautes Land (Ortslage) zum Stichtag 31.12.2020 neu festgelegt. Die festgelegten Bodenrichtwerte können im BürgerGIS der Stadt Erbach aufgerufen werden. Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise und Erläuterungen im ebenfalls nachfolgend veröffentlichten Textteil. Aus dem Textteil können auch die festgelegten Bodenpreise für landwirtschaftliche Grundstücke (Acker-/Grünland) entnommen werden.
Bodenrichtwerte, Stand: 31.12.2020.