Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch

 Das Baugesetzbuch sieht zwei Stufen für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren vor:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Ihr ist Gelegeneheit zur Äußerung und Erörterung der Planung zu geben.
Die Unterrichtung und Beteiligung findet bei der Stadt Erbach durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit anschließender öffentlicher Auslegung der Planunterlagen statt. Zusätzlich werden die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet bereit gestellt.

Öffentliche Auslegung der Planung mit Gelegenheit zur Äußerung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Hat der Bebauungsplan einen stimmigen Planungsstand (Entwurf) erreicht, wird er dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Findet der Plan die Billigung des Gemeinderats kann die zweite Stufe der Beteiligung erfolgen.

Die öffentliche Auslegung wird mindestens eine Woche vor Beginn im Amtsbaltt der Stadt Erbach bekannt gegeben. Der Plan liegt dann in der Regel für einen Monat bei der Bauverwaltung im Rathaus Erbach, Erlenbachstraße 50, 89155 Erbach, zur Einsicht aus. In dieser Zeit können Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Zusätzlich werden die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet bereit gestellt.

Derzeit laufende Öffentlichkeitsbeteiligungen

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Schranken III

Rathaus Erbach

Auslegung: 19.08.2024 - 20.09.2024
Teaser Bild
Bekanntmachungstext Erbacher Nachrichten
Öffentliche Bekanntmachung
Planunterlagen
Auslegungsunterlagen
- Bebauungsplanentwurf - Gesamtplan
- Bebauungsplan - Begründung

Hinweise zum Datenschutz
- Hinweise zum Datenschutz bei der Öffentlichkeitsbeteiligung in Bauleitplanverfahren