Fundbüro

Finden und Suchen – Hilfe gibt’s beim Fundbüro in Erbach

Wer sucht, der findet… Doch manchmal wird man auch unfreiwillig zum Finder – Und was dann? Umgekehrt freuen wir uns, wenn ein verlorener Gegenstand gefunden wird und zu seinem Besitzer zurückkommt – Aber wie funktioniert das?
Beim Fundbüro Erbach kommen Finder und Suchende zusammen! Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen rund um das Thema Fundbüro zusammengestellt.
Welche Rechte und Pflichten hat der Finder?
  • Ein verlorener Gegenstand bleibt rechtlich im Eigentum des Verlierenden
  • Kennt der Finder den Eigentümer nicht, muss er den Fund dem zuständigen Fundbüro anzeigen (inkl. Angabe zu Fundort- und zeit)
  • Wird der Gegenstand binnen sechs Monaten nicht abgeholt, geht das Eigentumsrecht vom Verlierenden auf den Finder über
  • Ein möglicher Finderlohn ist Sache des Privatrechts und muss mit dem Eigentümer selbst vereinbart werden
Wie kann ein gefundener Gegenstand angezeigt werden?
  • Das Team des Bürgerbüros im Rathaus Erbach und der Ortsverwaltungen nimmt Fundsachen entgegen, darüber hinaus auch Polizeidienststellen außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung
  • Die Fundsache kann auch beim Finder aufbewahrt werden, sofern dies sachgemäß erfolgt
  • Gegenstände werden erst ab einem Wert von mehr als 10 Euro als Fundsache behandelt
  • Fundsachen werden sechs Monate im Fundbüro verwahrt

Wie erhalte ich einen verlorenen Gegenstand zurück?

  • Über das Online-Fundbüro können deutschlandweit verlorene Gegenstände gesucht und gefunden werden
  • In den Erbacher Nachrichten werden regelmäßig Fundsachen veröffentlicht
  • Über einen direkten Kontakt zum Team des Fundbüros kann ermittelt werden, ob der vermisste Gegenstand gefunden wurde
  • Der Verlierer muss sich mittels eines Personalausweises als rechtmäßiger Eigentümer ausweisen, bevor der Gegenstand ausgehändigt wird
  • Es ist eine genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstandes sowie eine glaubhafte Schilderung zum Verlust des Gegenstandes abzugeben
  • Für den Wiedererhalt des Gegenstandes fallen festgesetzte Gebühren sowie etwaige sonstige Kosten an
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Information

Kontakt

Stadtverwaltung Erbach
Erlenbachstraße 50
89155 Erbach

Postfach 1164
89151 Erbach

Telefon 07305 . 96 76 – 0
Telefax 07305 . 96 76 – 76
info@erbach-donau.de

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