
Am 15. November 2025 werden
zur Zahlung fällig:
1. Die vierte Rate zur Grundsteuer 2025 entsprechend der im
letzten Grundsteuerjahresbescheid oder im bisher ergangenen Änderungsbescheid
festgesetzten Höhe.
2. Die vierte Vorauszahlungsrate zur Gewerbesteuer 2025 entsprechend der im
zuletzt ergangenen Gewerbesteuerbescheid festgesetzten Höhe.
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Die Stadt Erbach hat eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der Treffen der Autotuning- und Autoposer-Szene im gesamten Stadtgebiet vom 31. Oktober 2025, 16:00 Uhr, bis zum 2. November 2025, 6:00 Uhr verboten werden.
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