
Am 15. August 2025 werden
zur Zahlung fällig:
1. Die dritte Rate zur Grundsteuer 2025 entsprechend der im
letzten Grundsteuerjahresbescheid oder im bisher ergangenen Änderungsbescheid
festgesetzten Höhe.
2. Die dritte Vorauszahlungsrate zur Gewerbesteuer 2025 entsprechend der im
zuletzt ergangenen Gewerbesteuerbescheid festgesetzten Höhe.
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Nachdem
unsere neue Bühne am Sonntag bereits das erste Konzert souverän gemeistert hat,
folgt am kommenden Freitag eine weitere Premiere...
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