Fragen zum kommunalen Winterdienst
Derzeit ist zwar kein Schneefall angekündigt, dennoch möchten wir Sie frühzeitig an die Räum- und Streupflicht erinnern und auf die bevorstehende Wintersaison vorbereiten.
Welche Straßen und Wege räumt und streut der kommunale Winterdienst?
- Hauptstraßen mit hoher Verkehrsbelastung und hohem Gefährdungspotential
- Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr
- Geh- und Radwege
Nebenstraßen werden nur nachrangig und immer abhängig vom vorhandenen Gefährdungspotential geräumt. Zudem ist der Winterdienst hier auch immer abhängig von Personal- und Fahrzeugkapazitäten.
Wann ist der Winterdienst unterwegs?
Der Winterdienst ist zwischen 3 und 22 Uhr unterwegs. Nachts besteht keine Räum- und Streupflicht.
Warum war der Winterdienst noch nicht in meiner Straße?
- Der Bauhof räumt und streut zuerst die verkehrswichtigen Straßen
- Starke und anhaltende Schneefälle können den Winterdienst verzögern, teilweise muss ein Nachlassen der Schneefälle abgewartet werden, um eine Sicherungswirkung auf den Straßen und Gehwegen zu erzielen
- Parkende Fahrzeuge können die Räumarbeiten verzögern oder ein Räumen unmöglich machen (!)
Warum schiebt der Schneepflug meine geräumte Einfahrt bzw. den Gehweg zu?
- Der Schnee ist in großen Mengen vorhanden
- Beengte Straßenverhältnisse
- Breite des Schneeräumschildes (es werden 3,50 Meter benötigt!)
Unsere Bauhofmitarbeiter geben ihr Bestes, um den Schnee gegenüber von Einfahrten und Zugängen abzulagern. Wenn sich beidseitig Einfahrten und Zugänge befinden, wird der Pflug gerade eingestellt und der Schnee auf beiden Seiten gleichmäßig verteilt.
Wie sieht die Verkehrssicherungspflicht für Grundstückseigentümer bzw. Anlieger aus?
Die Verkehrssicherungspflichten für Grundstückseigentümer bzw. Anlieger sind in der städtischen Streupflichtsatzung geregelt. Diese finden Sie unter www.erbach-donau.de unter der Rubrik Stadtverwaltung > Satzungen & Verordnungen > Streupflichtsatzung.
