Dienstleistungen

Leistungen

Investitionspakt Sportstätten Sachstandsbericht

Der Investitionspakt unterstützt Kommunen bei der baulichen Sanierung und dem Ausbau von Sportstätten.

Die jährlichen Sachstandsberichte dienen der Evaluation und laufenden Begleitung des städtebaulichen Vorhabens. Diese sind jährlich mit einer aussagekräftigen Darstellung des aktuellen Stands vorzulegen. Mit einem Sachstandsbericht haben Sie die Möglichkeit, eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes zu beantragen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium in dessen Bezirk sich die Kommune befindet.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Der Bund-Länder-Investitionspakt wird seit dem Jahr 2023 nicht fortgesetzt und befindet sich in der Abwicklungsphase.

Verfahrensablauf

1. Sachstandsbericht

  • Die Vorlage eines Sachstandsberichtes ist ausschließlich elektronisch über das Service-Portal möglich. Nutzen Sie das Onlineformular.
  • Sie benötigen ein Nutzerkonto bei Mein Unternehmenskonto (MUK). Das MUK ist das zentrale bundesweite Zugangskonto zu digitalen Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Anmeldung erfolgt sicher über ein ELSTER Organisationszertifikat auf Basis Ihrer Steuernummer.
  • Zusätzlich benötigen Sie die Bewilligungs-ID und den Passcode. Die Bewilligungs-ID können Sie dem Bewilligungsbescheid des städtebaulichen Einzelvorhabens entnehmen. Alternativ wurde Ihnen diese auf separatem Weg mitgeteilt. Der Passcode wurde Ihnen ebenfalls auf separatem Weg mitgeteilt.
  • Nachdem Sie das Onlineformular ausgefüllt und abgesendet haben erhalten Sie systemseitig eine Eingangsbestätigung in das Postfach Ihres Nutzerkontos. Zusätzlich erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
  • Sollten Sie nach dem Absenden des Onlineformulars noch Änderungsbedarfe an Ihrem Sachstandsbericht oder den Anhängen feststellen, nutzen Sie hierfür bitte das Onlineformular „Änderungsantrag“.
  • Die weitere Kommunikation führt das zuständige Regierungspräsidium mit Ihnen elektronisch, schriftlich oder telefonisch.

2. Mitteilungspflichten

Dem zuständigen Regierungspräsidium unverzüglich schriftlich mitzuteilen ist, wenn

  • das Erneuerungsgebiet festgelegt oder geändert wird (mit Lageplan),
  • weitere Fördermittel beantragt oder erhalten werden beziehungsweise sich relevante Angaben ändern,
  • der Zuwendungszweck oder andere Bewilligungsvoraussetzungen sich ändern oder entfallen,
  • der Zuwendungszweck nicht erreicht werden kann oder sich geförderte Ausgaben verringern,
  • geförderte Gegenstände nicht mehr zweckentsprechend genutzt oder benötigt werden,
  • die Bewilligung nicht oder nur teilweise im Bewilligungszeitraum in Anspruch genommen wird.

Fristen

Die Fristen können Sie der jährlichen Programmausschreibung entnehmen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte laden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich im PDF-Format hoch. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert.

  • Ausgaben- und Finanzierungsplan
  • Planunterlagen (Grundrisse, Rahmenpläne, et cetera)

Kosten

Antragstellung und Beratung: keine

Hinweise

Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.

Freigabevermerk

19.10.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg