Amt für Forst und Naturschutz bittet um besondere Vorsicht: Hohe Gefahr für Vegetations- und Waldbrände

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen appelliert das Landratsamt Alb-Donau-Kreis an die Bevölkerung, auf offene Feuer in der Natur und insbesondere im Wald oder in Waldnähe zu verzichten. Die hohen Temperaturen, verbunden mit viel zu geringen Niederschlägen und dem kräftigen Wind, haben dazu geführt, dass die Bodenvegetation extrem trocken ist. Gras, Krautschicht sowie am Boden liegendes Laub und kleinere Äste sind bei daher leicht entzündlich. Unvorsichtiger Umgang mit offenem Feuer oder eine weggeworfene, nicht vollständig erloschene Zigarettenkippe können derzeit schnell zu einem Vegetationsbrand oder einem Waldbrand führen. 

Der Grasland-Feuerindex und der Waldbrand-Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes weisen für den Alb-Donau-Kreis derzeit beide die Stufe 4 auf der fünfstufigen Skala aus: Es besteht demnach eine hohe Brandgefahr.
Die Wahrscheinlichkeit für länger anhaltende Niederschläge ist für die nächsten acht bis 14 Tage gering. Die Gefahr wird daher vermutlich eher steigen.

Um Vegetations- und Waldbrände zu verhindern, sollten Bürgerinnen und Bürger folgende Regeln beachten:

  • Das Grillen ist im Wald nur an offiziell ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt. Offene Feuer müssen ständig beaufsichtigt und anschließend vollständig gelöscht werden. Geeignete Löschmittel sind in der Nähe bereitzuhalten. Besondere Vorsicht ist an windigen Tagen geboten. Aktuell empfiehlt das Landratsamt, auch auf das Grillen an offiziellen Feuerstellen ganz zu verzichten.
  • Städte und Gemeinden sowie andere Waldbesitzende (z. B. ForstBW) können ihre Feuerstellen aufgrund der Gefahrenlage sperren. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
  • Vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt im Wald ein generelles Rauchverbot.
  • Auch ein heißer Auspuff oder Katalysator kann einen Brand auslösen. Daher sollte man beim Parken in der Natur darauf achten, dass das Fahrzeug nicht auf trockenem Gras steht. Man sollte zudem immer so parken, dass ausreichen Platz für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Rettungsfahrzeuge freibleibt.

Die untere Forstbehörde im Landratsamt Alb-Donau-Kreis kann auch zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Waldbrände anordnen, wie beispielsweise sämtliche offene Feuer im Wald oder Waldnähe verbieten. Dies würde dann auch für private Feuerstellen in Hausgärten gelten. Davon macht die untere Forstbehörde aktuell noch keinen Gebrauch. Das Landratsamt empfiehlt zudem, auch im privaten Bereich vorsichtig mit offenem Feuer umzugehen oder besser ganz darauf zu verzichten. Jedes Jahr gibt es beispielsweise Heckenbrände, die durch das Abflammen von Unkraut entstehen.