Alb-Donau-Kreis schreibt Nahverkehrsplan fort
Der Kreistag des Alb-Donau-Kreises hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, den 13. Juli 2026, die Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2026 beschlossen. Damit haben die Kreisrätinnen und Kreisräte festgelegt, wie sich der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis in den kommenden Jahren entwickeln soll. Ziel ist es, ein modernes, attraktives, qualitativ hochwertiges, verlässliches, zukunftsfähiges und umweltfreundliches Mobilitätsangebot für die Bürgerinnen und Bürger im Alb-Donau-Kreis zu gewährleisten.
Der Nahverkehrsplan ist das zentrale Planungsinstrument für den straßengebundenen ÖPNV im Alb-Donau-Kreis. Er legt die übergeordneten Ziele, generelle Leitlinien und Mindeststandards für das künftige Verkehrsangebot fest. Dazu zählen unter anderem qualitative Anforderungen, die barrierefreie Ausgestaltung des ÖPNV und generelle Vorgaben zu Fahrplänen und Linienführungen. Konkret bedeutet das beispielsweise, dass auf größeren Verkehrsachsen wie zwischen Ulm, Ehingen und Munderkingen, Ulm und Langenau oder Ulm und Blaubeuren werktags ein Halbstundentakt vorgesehen ist, am Wochenende eine stündliche Anbindung. Für diese Grundsätze werden unter anderem Schülerströme, Zuganschlüsse und Fahrgastzählungen berücksichtigt.
Die konkrete Umsetzung der Leitlinien in den Fahrplänen erfolgt, wenn die jeweiligen Linienbündel neu an Busunternehmen vergeben werden.
Im Vergleich zum Nahverkehrsplan 2015 ist der Umfang des Angebots erheblich gestiegen: Es gibt deutlich mehr Linien und Fahrten (Mehrverkehre), Hintergrund dafür ist beispielsweise der bereits erfolgte enorme Ausbau des ÖPNV rund um den Bahnhof Merklingen. Um den regional abweichenden Bedarfen innerhalb des Flächenlandkreises Rechnung zu tragen, kann von den Leitlinien aber sowohl nach oben – durch zusätzliche Fahrten und Buslinien – als auch nach unten – zum Beispiel bei fehlender Nachfrage – abgewichen werden. Die Qualitätsstandards für die Busse wurden höher angesetzt als 2015, beispielsweise für emissionsarme Antriebstechniken oder eine barrierefreie Ausstattung sowie die Anforderungen an die Pünktlichkeit.
Feinjustierung des bisherigen Angebots
Der Alb-Donau-Kreis hat den ÖPNV in den letzten Jahren stark ausgebaut – insgesamt um 54 Prozent, in Teilen wie beispielsweise auf der Laichinger Alb beispielsweise sogar um rund 80 Prozent! Damit ist der Landkreis laut dem ÖPNV-Report des Landes Spitzenreiter in Baden-Württemberg. Mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplan wird das Angebot nachgeschärft, um es anhand einer Auswertung der Fahrgastzahlen entlang dem tatsächlichen Bedarf auszurichten – auch vor dem Hintergrund anspruchsvoller Rahmenbedingungen.
Steigende Betriebskosten des ÖPNV und begrenzte finanzielle Spielräume stellen den Alb-Donau-Kreis vor enorme Herausforderungen, der Landkreis verzeichnet im Haushalt 2026 bereits zum vierten Mal in Folge ein Defizit. Der Zuschussbedarf für den ÖPNV liegt 2026 bei rund 16 Millionen Euro und ist einer der großen Defizitbereiche im Kreishaushalt. Der Kreistag hatte bereits im Juli 2025 beschlossen, im neuen Nahverkehrsplan bedarfsgerechte Anpassungen vorzunehmen, beispielsweise durch die Vermeidung von Parallelverkehren zum Zugverkehr und geänderte Taktzeiten auf wenig nachgefragten Verbindungen in Randzeiten sowie durch die Ausschreibung von größeren Linienbündeln bei der Vergabe an die Busunternehmen, um wirtschaftlichere Angebote zu erhalten. Ebenso werden auf wenig nachgefragten Linien in Randzeiten Rufbusse statt Linienverkehre eingesetzt.
Gleichzeitig soll der ÖPNV trotz der angespannten Finanzlage als wichtiger Baustein eines nachhaltigen Mobilitätsmix weiter vorangebracht werden, indem die Buslinien und On-Demand-Verkehre mit dem Zugverkehr, dem Fuß- und Radverkehr sowie Carsharing und Park&Ride-Angeboten bestmöglich abgestimmt werden. Das Ziel war es, mit dem Nahverkehrsplan die Grundlage für ein wirtschaftliches und gleichzeitig attraktives, qualitativ hochwertiges, zukunftsfähiges und flächendeckendes Mobilitätsangebot im gesamten Landkreis zu schaffen.
Online-Umfrage für Bürgerinnen und Bürger
Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der breiten Öffentlichkeitsbeteiligung: Zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren, in dem 86 unterschiedliche Stellen wie Interessensvertretungen oder übergeordnete Behörden angehört wurden, haben drei Arbeitsgruppen mit Vertreterinnen und Vertreter des Kreistags, der Städte und Gemeinden, benachbarter Aufgabenträger, der Verkehrsunternehmen sowie weitere Akteure die Planung mit entwickelt.
Bürgerinnen und Bürger konnten bereits im Frühjahr 2024 über einen Online-Fragebogen bzw. alternativ einen analogen Fragebogen ihre Anregungen und Hinweise einbringen. Bei dieser Umfrage haben sich 1.700 Personen beteiligt. Die eingegangenen Rückmeldungen wurden geprüft und sind, wo sinnvoll und wirtschaftlich umsetzbar, in die Fortschreibung des Nahverkehrsplans eingeflossen. Auch sie bilden eine wichtige Grundlage für die zukünftige Ausgestaltung des ÖPNV im Alb-Donau-Kreis. Der Nahverkehrsplan gilt für die nächsten fünf bis zehn Jahre.