Allgemeines

Wahlbenachrichtung zur Bundestagswahl am 22.09.2013

Bis spätestens zum 1. September 2013 werden alle Wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger vom Wahlamt der Stadt Erbach benachrichtigt. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. In das Wählerverzeichnis werden alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erbach, welche die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen von Amts wegen (=automatisch) eingetragen. Nicht automatisch in das Wählerverzeichnis werden sog. Auslandsdeutsche (deutsche Staatsangehörige, die außerhalb Deutschlands wohnen) eingetragen. Diese müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland stellen. Das Antragsformular sowie weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de).

Die Wahlbenachrichtigung informiert gleichzeitig über wichtige Einzelheiten der Wahl (u. a. Wahlraumangabe und ob dieser barrierefrei ist, Wahlzeit, Wahlbezirks- und Wähler-Nr.). Ferner belehrt die Benachrichtigung, dass sie einen Wahlschein nicht ersetzt, informiert über die Beantragung eines Wahlscheins und über die Übersendung von Briefwahlunterlagen sowie darüber, wo Wahlberechtigte Infos über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel (z. B. Stimmzettelschablonen) erhalten können. Dieser Hinweis ist neu.

Auf der Rückseite befindet sich ein Vordruck für einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl 2013 nicht wie bisher im Kartenformat sondern als Brief (Blatt DIN A4 im verschlossen Umschlag) versendet werden.

Bundestagswahl am 22. September 2013

Mit der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Der Bundestag hat (mindestens) 598 Abgeordnete, von denen 299 als Direktkandidaten in den Bundestagswahlkreisen gewählt werden. Aufgrund einer Änderung des Bundeswahlgesetzes werden sog. Überhangmandate ausgeglichen. Die Zahl der Abgeordneten kann dann deutlich ansteigen.

Zur Bundestagswahl haben die Wahlberechtigten zwei Stimmen. Die „Erststimme“ ist für die Wahl einer Direktkandidatin bzw. eines Direktkandidaten aus dem Wahlkreis, die „Zweitstimme“ für die Wahl der Landeslisten der Parteien bestimmt.

Die Wahlperiode dauert 4 Jahre.

Mehr Informationen zur Bundestagswahl erhalten Sie unter www.bundestagswahl-bw.de bzw.
www.bundeswahlleiter.de.