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Aus der Sitzung des Dellmensinger Ortschaftsrates vom 29. Februar 2012

Unter TOP 2 wurde die Stellungnahme des Ortschaftsrates zum Planfeststellungsverfahren Elektrifizierung der Südbahn, Strecke Ulm –Friedrichs- hafen - Lindau, beraten.

Die Stadt Erbach ist Mitglied im Interessenverband Südbahn. Das Regierungs-präsidium Tübingen hat als  Anhörungsbehörde das Planfeststellungsverfahren für den ersten Abschnitt der Elektrifizierung der Südbahn eingeleitet. Erbach liegt im Planfeststellungsabschnitt 1, der den Stadtkreis Ulm und den Alb-Donau-Kreis umfasst. Die Stadt Erbach hat sich bei der Vorfinanzierung diese Maßnahme bereits beteiligt.

Bei der  Gemeinderatssitzung am 13. Februar 2012 wurde die Elektrifizierung der Südbahn im Hinblick auf eine Stellungnahme der Stadt beraten. Dabei wurde beschlossen,

-         dass die Stadt Ausgleichsmaßnahme entlang der Bahnlinie auf eigenen Grundstücken ablehnt. Es wird versucht in Abstimmung mit der Bahn hierfür andere Flächen zu finden.

-         dass über die Stellungnahme der Stadt als Trägerin öffentlicher Belange erst nach Vorberatung in den Ortschaftsräten und nach Sichtung der Einwendung betroffener Bürger in der nächsten Gemeinderatssitzung am 26.03.2012 entschieden wird.

Die Stadt lehnt eine Vielzahl von  kleinen Ausgleichsmaßnahmen ab. Stattdessen strebt die Stadt eine zwischen Stadt und Bahn abgestimmte, konzentrierte Ausgleichsmaßnahme an. In jedem Fall aber lehnt die Stadt die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen auf städtischen Grundstücken mit Ablösung der Unterhaltungslast ab, vielmehr sollten diese Flächen evtl. von der Bahn erworben werden. Der Ortschaftsrat schließt sich dem an und nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

 

Auf Gemarkung Dellmensingen ist die  Anpassung des Bahnübergangs in Dellmensingen (Bau-km 108,038) vorgesehen. Der Bahnübergang im Kreuzungsbereich mit der K 7373 – Ersinger Straße – wird mit einem Geh-und Radweg ergänzt. Diese Änderung erfolgt unabhängig von den vorliegenden Elektrifizierungsmaßnahmen, sie ist als Planungsgrundlage berücksichtigt. Dieser Geh- und Radweg wird vom Gremium als wichtige Verbindung angesehen und ist dringend notwendig.

 

Im Grunderwerbsverzeichnis sind Grundstücke der Stadt Erbach aufgeführt, für die eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten der DB eingetragen werden soll. Als Bemerkung ist angeführt: „Schwenkbereich der Verstärkerleitung“.

Auf Gemarkung Dellmensingen handelt es sich hier um das städtische Flst. 1432, Altwasser (1432 m²). Hier müßte eine Dienstbarkeit für die Fläche von 131 m² eingetragen werden. Aus Sicht des Ortschaftsrates bestehen keine Bedenken.

 

Im Bereich der Kreuzung der Querspange wurde im Rahmen des  Planfeststellungsverfahrens Südbahn bei der Planung der Elektrifizierung die Maßnahme auf die  neu geplante Querspange abgestimmt. Hier wurde von einer Querung in Hochlage ausgegangen.

 

Im Bereich der privaten Grundstücke sind direkt auf Markung Dellmensingen 3 Flurstücke von 2 privaten Eigentümern betroffen. Auf dem einen Grundstück soll der Schwenkbereich der Verstärkerleitung dinglich gesichert werden. Auf den anderen beiden Flurstücken ist eine Maßnahme des Landschaftspflegerischen Begleitplanes vorgesehen.

 

Der Streckenausbau bringt den schnell fahrenden Zügen Vorteile. Diese Züge halten in Erbach nur teilweise.

 

Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 29.02.2012 den einstimmigen Beschluss gefasst:

 

Der Ortschaftsrat begrüßt dieses für die gesamte Region wichtige Vorhaben.

Ein regelmäßiger Halt der schnellen Züge in Erbach als einziger Haltepunkt im Alb-Donau-Kreis wäre aus Sicht unserer Bürger ein wichtiges Kriterium.

Der Ortschaftsrat hält an seinem Beschluss der Unterquerung der Bahnlinie durch die Querspange fest und dass dies bei der weiteren Planung berücksichtigt wird.

Dem Ortschaftsrat ist wichtig, dass die Pflegemaßnahmen aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan sowie die dingliche Sicherung in beiderseitigem Einvernehmen mit den privaten Eigentümern erfolgen.

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