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Aus der Sitzung des Dellmensinger Ortschaftsrats vom 14.12.2011

Unter TOP 2 „Stellungnahme des Ortschaftsrates zur Fortschreibung des Regionalplanes Donau-Iller - Windenergie“ stellte die Vorsitzende die Konzeption vor. In dieser Fortschreibung ist Dellmensingen in der Kategorie 3 als potentiell geeignetes Gebiet  mit der Einschränkung „mit erheblichen Konflikten“ eingeordnet. Es handelt sich um Flächen im Südosten von Dellmensingen an der Gemarkungsgrenze. Sie befindet sich komplett im Schwerpunktraum des Biotopverbundes Stufe II, die östlichste Fläche ist auch Überschwemmungsgebiet. Hochspannung, Bahnstrecke und fast angrenzend die neue Querspange sind hier eine Vorbelastung bzw. Überbelastung. Ebenso müssen wir hier auch noch den Flugplatz in Laupheim berücksichtigen. Aus Sicht des Regionalverbandes kommt daher eine Festlegung der Fläche als Vorranggebiet nicht in Betracht.

Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Donau-Iller hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Oktober 2011 in Biberach in seinem Konzept zur Fortschreibung des Kapitels Windenergie im Regionalplan Grundsätze zum planerischen Vorgehen gefasst.  Dazu gehört möglichst eine Konzentration der Anlagen in Windparks von 3 bis 20 Anlagen und damit der Verzicht auf Einzelstandorte. Inwieweit diese Flächen, die 1-2 Windräder maximal zulassen für einen Investor rentabel sind, kann nicht beurteilt werden. Windenergie kann sicherlich im Rahmen von größeren Windparks ökonomischer und effektiver gestaltet werden. Diese dafür notwendigen Flächen sind auf unserer Gemarkung nicht vorhanden.

Der Ortschaftrat nahm von der Fortschreibung Kenntnis und schloß sich den Ausführungen des Regionalverbandes in Bezug auf die Gemarkung Dellmensingen an. Aus Gründen der Vorbelastung sah der Ortschaftsrat die evtl. mögliche Fläche als derzeit nicht geeignet an. Eine Nutzung von alternativen Energien ist zeitgemäß und wurde vom Ortschaftsrat  begrüßt. Wünschenswert wäre eine Einbindung bzw. Beteiligungsmöglichkeit von Bürgern an Windkraftanlagen im Bereich der Stadt Erbach.

 

Die Vorsitzende gab unter dem TOP 4 „Bekanntgaben, Verschiedenes“ bekannt, dass am 12. Dezember 2011 das Regierungspräsidium Tübingen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 311 als Querspange bei Erbach zur B 30 bei Dellmensingen erlassen hat. Die öffentliche Auslegung erfolgt nach den Weihnachtsferien im Januar. Von Montag, 9. Januar bis Montag, 23. Januar 2012  wird der Planfeststellungsbeschluss im Rathaus in Erbach und den betroffenen Ortsverwaltungen zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, diesbezüglich auch auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten. Innerhalb eines Monats nach dem Ende der Auslegungsfrist bis einschließlich Donnerstag, 23. Februar 2012, kann beim Verwaltungsgerichtshof Klage erhoben werden. Der Planfeststellungsbeschluss wird dann ebenfalls auf der Homepage des Regierungspräsidiums zu finden sein.

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